Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Dulimex BV Vaassen – die Niederlande
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dulimex B.V. in Vaassen, hinterlegt bei der Kamer van Koophandel am 25-01-2024 unter der Nummer 08037808.
1. Anwendbarkeit
1. Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Verträge zwischen Dulimex B.V. (Dulimex) und dem Käufer. Eine Abweichung von diesen Bedingungen kann nur im Falle ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Dulimex geltend gemacht werden.
2. Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Niederländisch abgefasst sind, ist die niederländische Sprache maßgebend.
2. Angebote
1. Alle von Dulimex abgegebenen Angebote sind unverbindlich und können auch nach Annahme noch zurückgezogen werden.
2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Dulimex den Auftrag schriftlich bestätigt oder indem Dulimex mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat. Die von Vertretern von Dulimex entgegengenommenen Bestellungen und alle nachfolgenden Vereinbarungen oder Änderungen sind für Dulimex erst nach einer schriftlichen Bestätigung von Dulimex verbindlich.
3. Es wird davon ausgegangen, dass die von Dulimex versandte Auftragsbestätigung den Vertrag genau und vollständig wiedergibt. Bei Bestellungen, für die nach Art und Umfang kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung als korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrags. Mängelrügen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen geltend zu machen.
3. Preise und Zahlung
1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren;
2. Die angegebenen Preise verfallen mit dem Erscheinen der neuen Preisliste(n). Dulimex ist - auch bei Nachbestellungen - stets berechtigt, die am Tag der Lieferung geltenden Preise zu berechnen sowie nach Vertragsabschluss eingetretene Preiserhöhungen weiterzugeben.
3. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
4. Die Aufrechnung mit einer Forderung gegen Dulimex ist ausgeschlossen.
5. Die Parteien vereinbaren, dass dem Käufer kein Aussetzungsrecht zusteht, wie es u. a. in Artikel 6:52 und 6:262 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen ist.
6. Dulimex ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss vor der (weiteren) Leistung vom Käufer eine Sicherheit zu verlangen, dass sowohl die Zahlungspflichten als auch die sonstigen Verpflichtungen einschließlich einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung erfüllt werden. Die Weigerung des Käufers, die verlangte Sicherheit zu leisten, berechtigt Dulimex, ihre Verpflichtungen auszusetzen und den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet ihres Rechts auf Entschädigung für den gegebenenfalls von ihr erlittenen Schaden und ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
1. Dulimex behält sich das Recht vor, den Auftrag bzw. die Aufträge in Teilen auszuliefern. Der Käufer ist verpflichtet, die sich auf die Teillieferung beziehenden Rechnungen zu bezahlen.
2. Die Lieferung durch Dulimex erfolgt in Übereinstimmung mit den Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) Ex Works (EXW).
3. Die angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd und keinesfalls als verbindlich zu betrachten.
4. Eine Haftung für die Überschreitung einer Lieferfrist ist ausgeschlossen.
5. Produkte gelten bezüglich der Lieferzeit als geliefert, wenn sie versandbereit sind und der Käufer davon schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.
6. Unmittelbar nachdem das Produkt als geliefert gilt, trägt der Käufer das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die an oder durch dieses Produkt verursacht werden sollten, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der zur Unternehmungsführung gehörenden Mitarbeiter von Dulimex zurückzuführen. Bleibt der Käufer nach der Inverzugsetzung mit der Abnahme des Produkts in Verzug, ist Dulimex berechtigt, dem Käufer die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Wurden die Waren nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Käufer abgenommen, ist Dulimex berechtigt, nach eigenem Ermessen den Vertrag aufzulösen oder die Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern. Alle sich aus den vorgenannten Umständen ergebenden Kosten, zu denen unter anderem die Kosten für die Lagerung und eine etwaige Ertragsminderung gehören, gehen zu Lasten des Käufers.
8. Dulimex ist befugt - sollte sie dies für notwendig bzw. für wünschenswert halten, - Dritte mit der ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrags zu beauftragen, deren Kosten dem Käufer gemäß den abgegebenen Angeboten in Rechnung gestellt werden. Falls möglich und/oder erforderlich, wird Dulimex dies mit dem Käufer abstimmen.
9. Weichen die gelieferten Sachen in Stückzahl, Menge und Gewicht um weniger als 5% von dem Vereinbarten ab, ist der Käufer dennoch zur Abnahme der gelieferten Ware verpflichtet. In diesem Fall hat der Käufer weder Anspruch auf Lieferung oder Rückerstattung der Differenz zwischen den gelieferten und den vereinbarten Sachen, noch besteht für den Käufer das Recht, Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags zu erheben.
5. Mängelrügen und Garantie
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Sachen bzw. die Verpackung sofort bei der Lieferung auf eventuelle Mängel und/oder Schäden zu prüfen oder diese Prüfung nach der Mitteilung von Dulimex, dass die Waren dem Käufer zur Verfügung stehen, vorzunehmen.
2. Eventuelle Mängel und/oder Schäden an den gelieferten Sachen und/oder an der Verpackung, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe vorhanden sind, hat der Käufer auf dem Packzettel, der Rechnung und/oder den Frachtpapieren zu vermerken bzw. vermerken zu lassen, bevor er die Waren in Empfang nimmt, und hat er Dulimex innerhalb von 3 x 24 Stunden zu melden.
3. Reklamationen werden - unter Androhung der Verwirkung von Rechten - nur bearbeitet, wenn sie schriftlich und direkt an Dulimex gerichtet wurden und innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung im Besitz von Dulimex sind.
4. Reklamationen über Rechnungen sind ebenfalls schriftlich einzureichen, und zwar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, da sonst das Reklamationsrecht verwirkt ist.
5. Aus einer Rücksendung von Waren ohne Zustimmung von Dulimex ergeben sich für den Käufer keinerlei Rechte. In jedem Fall werden die zurückgesandten Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers versandt.
6. Wurde eine Reklamation innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu Recht geäußert und entspricht sie den dafür vorgesehenen Bestimmungen, ist Dulimex lediglich verpflichtet, nach eigenem Ermessen die Reparatur, den Ersatz der Sache oder des Teils oder eine Gutschrift des betreffenden (Teil-)Rechnungsbetrags vorzunehmen. In keinem Fall ist Dulimex zum Ersatz anderer Kosten und/oder (Folge-)Schäden verpflichtet. Die ersetzten Gegenstände bleiben/werden das Eigentum von Dulimex.
7. Die Garantiefrist beträgt höchstens 12 Monate nach der Ablieferung, es sei denn, Dulimex und der Käufer haben schriftlich eine längere Frist vereinbart. Nach der Reparatur oder dem Ersatz läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter; es beginnt keine neue Garantiefrist, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
8. Produkte, für die ein Garantieanspruch geltend gemacht wird, sind nach Rücksprache mit Dulimex frachtfrei an Dulimex zu senden. Liefert Dulimex in Erfüllung einer Garantieverpflichtung neue Produkte, bleiben oder werden die ursprünglich gelieferten Sachen ihr Eigentum.
9. Ausgenommen von der Garantie sind in jedem Fall Mängel, die ganz oder teilweise auf die folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
a. Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften oder eine andere als die vorgesehene normale Nutzung;
b. normale Abnutzung;
c. Montage/Einbau oder Reparatur durch den Käufer oder durch Dritte;
d. die Anwendung behördlicher Vorschriften über die Art oder Qualität der verwendeten Materialien;
e. gebrauchte Materialien oder Gegenstände, die in Absprache mit dem Käufer verwendet wurden;
f. Materialien oder Gegenstände, die Dulimex vom Käufer zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt wurden;
g. Materialien, Sachen, Arbeitsverfahren und Konstruktionen, soweit sie auf ausdrückliche Anweisung des Käufers verwendet werden, sowie von Materialien und Waren, die vom Käufer oder in dessen Auftrag geliefert werden;
h. Teile, die der Auftragnehmer von Dritten bezogen hat, sofern der Dritte Dulimex keine Garantie gegeben hat oder die von dem Dritten gegebene Garantie abgelaufen ist.
10. Mängel, die durch unsachgemäße(n) Transport, Lagerung, Einbau oder durch vom Käufer oder Dritten ohne schriftliche Zustimmung von Dulimex vorgenommene Änderungen entstanden sind, sind ebenfalls von der Garantie ausgenommen.
11. Für die Reparatur-, Überholungs- und Wartungsarbeiten und ähnliche Leistungen, die von Dulimex außerhalb der Gewährleistung erbracht werden, wird, sofern nicht anders vereinbart, nur für die Tauglichkeit der Ausführung der beauftragten Arbeiten für einen Zeitraum von 6 Monaten Gewähr geleistet. Diese Garantie schließt die alleinige Verpflichtung von Dulimex ein, das betreffende Werk, sofern es untauglich ist, im Falle der Untauglichkeit erneut auszuführen. In diesem Fall gilt eine neue Garantiefrist von 6 Monaten mit der Maßgabe, dass jede Garantie nach Ablauf von 12 Monaten nach den ursprünglichen Arbeiten erlischt.
12. Erfüllt der Käufer eine Verpflichtung, die sich für ihn aus dem mit Dulimex abgeschlossenen Vertrag oder aus einem damit verbundenen Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, ist Dulimex in Bezug auf keinen dieser Verträge zu gleich welcher Garantie - unter welcher Bezeichnung auch immer - verpflichtet. Nimmt der Käufer ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Dulimex in Bezug auf das Produkt eine Demontage, Reparatur oder sonstige Arbeiten vor bzw. lässt er diese vornehmen, erlischt jeglicher Garantieanspruch.
13. Bei Verwendung von anderen als von Dulimex gelieferten Teilen erlischt jeglicher Garantieanspruch.
14. Eine angebliche Nichterfüllung von Gewährleistungspflichten durch Dulimex entbindet den Käufer nicht von den Verpflichtungen, die sich für ihn aus einem mit Dulimex geschlossenen Vertrag ergeben.
6. Eigentumsvorbehalt
1. Für alle gelieferten Sachen gilt folgender Eigentumsvorbehalt im Sinne von Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Dulimex liefert die beweglichen Sachen an den Käufer unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer seinen irgendwann gegenüber Dulimex bestehenden Verpflichtungen vollständig nachkommt. Der darin enthaltene Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf neue Sachen, die aus den vorgenannten beweglichen Sachen hergestellt werden:
a. Forderungen im Zusammenhang mit der Gegenleistung für Sachen, die Dulimex dem Käufer aufgrund eines Kaufvertrags oder eines anderen Vertrags gleich welcher Art geliefert hat oder zu liefern hat, oder für Arbeiten, die aufgrund eines solchen Vertrags für den Käufer ausgeführt wurden oder auszuführen sind, und;
b. Forderungen wegen Nichterfüllung der unter Buchstabe a genannten Verträge, einschließlich Forderungen in Bezug auf Schadensersatz und Erstattung außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten, vertraglicher und gesetzlicher Zinsen, Geldstrafen und Bußgelder.
3. Solange die oben genannte aufschiebende Bedingung nicht eingetreten (erfüllt) ist, ist der Käufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gekauften Sachen zu veräußern, die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Sachen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen oder ein Rechtsgeschäft vorzunehmen, das dazu verpflichtet, diese tatsächliche Verfügungsgewalt über die gekauften Sachen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen, mit der Maßgabe, dass
a. diese Befugnisse dem Käufer nur zustehen, wenn und soweit dies im Rahmen der normalen Ausübung seines Gewerbes erforderlich oder zumindest wünschenswert ist;
b. diese Befugnisse dem Käufer nur zustehen, wenn und soweit er von seiner anderen Vertragspartei Barzahlung verlangt und erhält oder einen ebenso weitreichenden Eigentumsvorbehalt mit seiner anderen Vertragspartei vereinbart, allerdings ohne Veräußerungsbefugnis für diese andere Vertragspartei;
c. der Käufer keinesfalls die Befugnis hat, die ihm unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sachen zu belasten; eine Verpfändung dieser Sachen ist nicht zulässig und vermögensrechtlich nicht möglich.
4. Die vorgenannten Befugnisse a bis c erlöschen, sollte der Käufer einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragen oder entweder vom Käufer oder von einem Dritten ein Insolvenzantrag gestellt oder die Anwendung des WHOA (Gesetz über die gerichtliche Bestätigung von außengerichtlichen Vergleichen) beantragt werden.
5. Dulimex hat das Recht auf ungehinderten Zugang zu den gelieferten Sachen. Der Käufer gewährt Dulimex jede Mitwirkung, um Dulimex die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch Rücknahme der gelieferten Sachen zu ermöglichen.
6. Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Anfordern von Dulimex eventuelle, die aus der Veräußerung der von Dulimex an ihn unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sachen an Dritte entstehen oder entstehen werden, Forderungen abzutreten oder - nach Wahl von Dulimex - an Dulimex zu verpfänden.
7. Im Falle einer Be- oder Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Sachen durch oder bei der anderen Vertragspartei erwirbt Dulimex das Miteigentumsrecht an der/den neu entstandenen Sache(n) oder an der Hauptsache, und zwar zum Wert der von Dulimex gelieferten (ursprünglichen) Waren.
7. Höhere Gewalt
1. Dulimex ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird.
2. Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand, aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z. B: Krieg oder Kriegsgefahr, unabhängig davon, ob die Niederlande direkt daran beteiligt sind oder nicht, vollständige oder teilweise Mobilmachung, Belagerungszustand, Aufruhr, Sabotage, Überschwemmungen, Feuer oder andere Zerstörungen in Fabriken oder Lagern, Aussperrung, Betriebsbesetzung, Streiks, Cyberkriminalität, wie z. B. Geiselsoftware (Ransomware), Säumnis von Herstellern oder Lieferanten aus welchem Grund auch immer, einschließlich Pandemien, alles im weitesten Sinne.
3. Dauert die Situation der höheren Gewalt länger als neunzig Tage an, haben sowohl Dulimex als auch der Käufer das Recht, den Vertrag durch Auflösung zu beenden. Der Käufer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
8. Haftung
1. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Dulimex und/oder seiner Mitarbeiter und vorbehaltlich der gesetzlichen Haftung aufgrund zwingend rechtlicher Vorschriften haftet Dulimex keinesfalls für einen vom Käufer erlittenen Schaden.
2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, immaterielle Schäden, Betriebsschäden oder Umweltschäden oder Schäden aus der Haftung gegenüber Dritten ist des Weiteren ausdrücklich ausgeschlossen.
3. In jedem Fall haftet Dulimex nicht für Schäden, die durch eine sorgfaltswidrige oder unvorsichtige Verwendung der Sachen oder eine Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung der gelieferten Sachen oder durch die Ungeeignetheit der gelieferten Sachen für den Zweck, für den der Käufer sie gekauft und/oder verwendet hat, entstanden sind oder entstehen.
4. Falls und soweit Dulimex ungeachtet des Vorstehenden aus irgendeinem Grund haftbar gemacht werden kann, beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag, der dem Nettorechnungswert der betreffenden Sachen entspricht, mit der Maßgabe, dass Dulimex höchstens und ausschließlich bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Schadensfall haftet. Eine Reihe von zusammenhängenden schadensverursachenden Ereignissen gilt für die Anwendung dieses Artikels als ein einziges Ereignis/Schadenfall.
5. Der Käufer schützt Dulimex vor Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die im Zusammenhang mit den vom Käufer an diese Dritten gelieferten Sachen entstanden sind, es sei denn, es steht rechtlich fest, dass diese Ansprüche eine direkte Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Dulimex sind, und der Käufer außerdem beweist, dass ihn in dieser Sache kein Vorwurf trifft.
9. Produkthaftung im Besonderen
1. Zur Vermeidung einer unsachgemäßen und sorgfaltswidrigen Verwendung oder einer Verwendung der gelieferten Produkte für Zwecke, für die diese Produkte nicht bestimmt sind, sind die Käufer, die ihrerseits diese Produkte im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit verkaufen, vermieten, verpachten usw., verpflichtet, ihren Käufern, Mietern usw. eine ordnungsgemäße Produktbeschreibung und Gebrauchsanweisung zur Verfügung zu stellen, die auch den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
2. Sofern die Käufer die Produkte nicht direkt dem Endbenutzer zur Verfügung stellen, haben sie eine gleiche Klausel in die Verträge mit ihren Käufern aufzunehmen.
3. Wenn und insofern Dulimex verpflichtet wäre, Schäden zu ersetzen, die durch ein von Dulimex hergestelltes oder in die EG importiertes fehlerhaftes Produkt entstanden/verursacht wurden, wie es in den (europäischen und die hierauf beruhenden niederländischen) Vorschriften für fehlerhafte Produkte vorgesehen ist, ist Dulimex berechtigt, ihre Käufer für diesen Schaden in seiner Gesamtheit in Regress zu nehmen, sollten diese die Bestimmungen in Absatz 1 und 2 nicht eingehalten haben.
4. Haben die Käufer die Bestimmungen in Absatz 1 und 2 wohl erfüllt, sind sie nur verpflichtet, Dulimex 50 % der von Dulimex zu zahlenden Entschädigung zu erstatten.
10. Stornierung
1. Die Stornierung einer Bestellung durch den Käufer ist grundsätzlich nicht möglich. Storniert der Käufer dennoch eine Bestellung ganz oder teilweise, aus welchem Grund auch immer, ist er verpflichtet, Dulimex alle Kosten zu erstatten, die vernünftigerweise für die Ausführung des Auftrags entstanden sind (einschließlich der Kosten für Vorbereitung, Lagerung und dergleichen), unbeschadet des Rechts von Dulimex auf Ersatz des entgangenen Gewinns und anderer Schäden.
2. Der Käufer schuldet im Falle einer Stornierung zudem Stornierungskosten. Diese belaufen sich auf 20 % der Hauptsumme, zuzüglich der Mehrwertsteuer und zuzüglich 5,00 € Bearbeitungsgebühren, es sei denn, Dulimex trifft aus Kulanzgründen eine andere Regelung.
11. Geistige Eigentumsrechte
1. Dulimex behält sich alle Rechte im Bereich des geistigen Eigentums an den von ihr gelieferten Waren vor. Dulimex ist und bleibt ausschließlicher Inhaber des Urheberrechts, des Design- und Geschmacksmusterrechts oder jedes anderen geistigen Eigentumsrechts in Bezug auf alles, was Dulimex im Rahmen des ihr erteilten Auftrags angefertigt hat (oder hat anfertigen lassen), bis die Parteien schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen haben.
2. Dem Käufer ist es nicht gestattet, gelieferte Produkte ganz oder teilweise zu verändern, mit einem anderen Markennamen zu versehen oder die jeweilige Marke anderweitig zu verwenden oder auf den eigenen Namen zu registrieren.
12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Der Vertrag und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des CISG (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.
2. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich die Rechtbank Gelderland, Standort Arnheim, zuständig.
Talhoutweg 11-15
8171 MB Vaassen
Netherlands
+31-578579231












